Die Restkaufpreisfinanzierung ermöglicht es Betrieben in der Forst- und Landwirtschaft, kostenintensive Maschinen und Geräte flexibel zu finanzieren. Mit planbaren Raten und massgeschneiderten Konditionen behalten Sie Ihre Liquidität und können dennoch in die Zukunft Ihres Betriebs investieren.
Ganz gleich, ob Sie in eine neue Maschine oder eine Occasionsmaschine investieren möchten, diese Finanzierung passt sich Ihren Anforderungen an.
Sie haben die Freiheit, den Händler und die Marke zu wählen, die am besten zu Ihrem Betrieb und Ihren Ansprüchen passt.
Die Finanzierung erfolgt ohne zusätzliche Mehrwertsteuerbelastung, wodurch die Kosten überschaubar bleiben.
Es können bis zu 70 % des Nettoverkaufspreises finanziert werden, was Ihnen maximale Flexibilität bei der Budgetplanung ermöglicht.
Wenn Sie eine bestehende Maschine eintauschen möchten, wird deren Wert direkt auf den Kaufpreis angerechnet – eine ideale Möglichkeit, die Kosten weiter zu reduzieren.
Wählen Sie eine Finanzierungsdauer von 12 bis 84 Monaten mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Dank gleichbleibender Raten bleibt Ihre finanzielle Planung stabil.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich, ohne versteckte Gebühren.
Durch optimierte Prozesse erfolgt die Finanzierung schnell und unkompliziert, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihren Betrieb.
Weitere Beispiele:
Für die gesamte Laufzeit der Finanzierung ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung verpflichtend. Diese schützt die finanzierte Maschine oder das Fahrzeug vor unerwarteten Schäden wie Unfällen, Diebstahl oder Naturereignissen und minimiert somit das finanzielle Risiko.
Als zusätzliche Sicherheit wird die Versicherungsleistung an den Finanzierungsgeber abgetreten. Im Schadensfall erhält dieser die Entschädigungszahlung direkt, um offene Forderungen auszugleichen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Restkaufpreises bleibt das finanzierte Objekt im Eigentum des Verkäufers oder des Finanzierungsgebers. Dies wird durch einen Eigentumsvorbehalt rechtlich abgesichert, sodass das Objekt nicht veräussert oder weiterbelastet werden kann.
Sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, besteht eine Rücknahmegarantie seitens des Lieferhändlers. Dieser verpflichtet sich, die Maschine oder das Fahrzeug zurückzunehmen und trägt so dazu bei, das finanzielle Risiko für alle Beteiligten zu senken.
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